Die CO2-Steuer in Deutschland, auch bekannt als der nationale Emissionshandel, zielt darauf ab, die CO2-Emissionen von Gebäuden und Verkehr zu reduzieren. Dies wirkt sich auch auf die Immobilienverwaltung aus, insbesondere in Bezug auf die Heizkostenabrechnungen und die allgemeine Betriebskostenabrechnung. Ab 2025 könnten weitere Anpassungen oder Steigerungen der Steuer erfolgen, daher ist es wichtig, dass du dich als Immobilienverwalter darauf vorbereitest und deine Prozesse entsprechend anpasst.
Die CO2-Steuer wurde eingeführt, um den Einsatz fossiler Brennstoffe wie Öl und Gas zu verteuern und so den Umstieg auf klimafreundlichere Technologien zu fördern. Ab 2024 liegt der CO2-Preis bei 45 Euro pro Tonne, mit einer weiteren Erhöhung auf 55 Euro pro Tonne bis 2025. In den genannten Preisen ist die Mehrwertsteuer von 19 Prozent noch nicht enthalten.
Ab 2027 wird in der EU der bisherige feste CO2-Preis durch ein neues Emissionshandelssystem, das ETS II, ersetzt. Dieses System wird speziell die Sektoren Verkehr und Gebäude umfassen, die bisher nicht vollständig durch den europäischen Emissionshandel abgedeckt waren. Das ETS II setzt eine feste Obergrenze für CO2-Emissionen fest, die sich nach den EU-Klimazielen richtet. Die Preise für CO2-Zertifikate werden dann durch die Marktnachfrage bestimmt, was bedeutet, dass die Kosten variabel sein werden und wahrscheinlich steigen, wenn die Nachfrage nach fossilen Brennstoffen hoch bleibt.
Die Steuer wirkt sich direkt auf die Heizkosten aus, da fossile Brennstoffe signifikante Mengen an Kohlendioxid emittieren. Eine Gasheizung etwa erzeugt pro Kilowattstunde rund 201 Gramm CO2, während Heizöl mit etwa 266 Gramm CO2 deutlich höher belastet ist.
Immobilienverwaltungen stehen vor der Aufgabe, die durch die CO2-Steuer verursachten Kosten korrekt zuzuordnen und transparent abzurechnen. Zudem müssen die gesetzlichen Regelungen zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern eingehalten werden.
Kostenweitergabe: Die Kosten für die CO2-Steuer können an die Mieter weitergegeben werden, da sie Teil der Nebenkosten sind. Dies muss transparent in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt werden.
Heizkosten: Die Kosten, die durch die CO2-Bepreisung entstehen, müssen nach dem Verbrauch der Mieter umgelegt werden. Dies bedeutet, dass die Kosten je nach individuellem Heizverhalten der Mieter verteilt werden.
Seit 2023 sind Vermieter verpflichtet, den CO2-Kostenanteil abhängig von der Energieeffizienz des Gebäudes zu tragen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Vermieter zu mehr Investitionen in energieeffiziente und klimafreundliche Gebäudesanierungen zu motivieren, da unsanierte oder ineffiziente Gebäude einen höheren Energieverbrauch und damit auch höhere CO2-Emissionen verursachen.
Wenn du Gebäude verwaltest, die energetisch ineffizient sind, ist es wichtig, die zusätzlichen Kosten durch die CO2-Kostenaufteilung in deine Planung aufzunehmen. Gleichzeitig solltest du prüfen, ob Modernisierungen langfristig wirtschaftlich sinnvoll sind. Förderprogramme wie die KfW-Förderung können dich dabei unterstützen, die finanziellen Belastungen durch Sanierungsmaßnahmen zu minimieren.
In 2024 wurde in der EU ein strengeres ESG-Reporting für Unternehmen eingeführt. Dies ist durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) geregelt, die die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ablöst und erweitert.
Die CSRD zielt darauf ab, die Transparenz in Bezug auf nachhaltige Aktivitäten und die Auswirkungen von Unternehmen auf die Umwelt zu erhöhen. Ob diese Anforderungen direkt auf deine Immobilienverwaltung zutreffen, hängt von der Größe deiner Immobilienverwaltung ab: Die CSRD gilt stand 2024 für große Unternehmen, die von öffentlichem Interesse sind, einschließlich börsennotierter Unternehmen, Banken und Versicherungsunternehmen.
Ab 2026 wird sie auch auf große Unternehmen, die nicht von öffentlichem Interesse sind, ausgeweitet. "Groß" bedeutet hier, dass das Unternehmen mehr als 250 Mitarbeiter hat und entweder einen Umsatz von über 40 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro aufweist.
Unternehmen, die unter die CSRD fallen, müssen umfassende Berichte über ihre Umweltauswirkungen, einschließlich ihrer CO2-Emissionen, vorlegen. Dies beinhaltet auch die Berichterstattung über Maßnahmen zur Reduzierung dieser Emissionen und zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Die CO2-Steuer ist Teil der breiteren Umweltpolitik, die darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen zu senken. Unternehmen, die durch die CSRD zur Berichterstattung verpflichtet sind, müssen ihre CO2-Emissionen und die damit verbundenen Kosten transparent darstellen. Die Kosten der CO2-Steuer können erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Betriebskosten haben, besonders für Unternehmen im Immobilienbereich, wo Heiz- und Energiekosten eine große Rolle spielen. Diese Kosten müssen im ESG-Reporting detailliert aufgeführt werden.
Wenn deine Immobilienverwaltung unter die Reporting-Pflicht der CSRD fällt, müssen die Prozesse in der Objektbuchhaltung entsprechend angepasst werden, um die Anforderungen an die Berichterstattung über CO2-Emissionen und -Kosten effektiv zu erfüllen.
Die Bewältigung der Herausforderungen durch die CO2-Steuer erfordert vorausschauendes Handeln und eine umfassende Planung.
Einsatz moderner Software: Automatisierte Systeme können helfen, CO2-Kosten effizient zu berechnen und Mietern transparent zu kommunizieren.
Schulungen: Mitarbeiter sollten im Umgang mit neuen gesetzlichen Anforderungen und energetischen Sanierungen geschult werden. Fortbildungen im Bereich Energiemanagement und Steuerrecht helfen, die neuen Regelungen umzusetzen.
Um die Buchhaltung von Immobilien effizienter zu gestalten, spielen neben Energieberatern und Steuerberatern auch Experten für Objektbuchhaltung eine wichtige Rolle. Diese spezialisierten Berater können dabei helfen, buchhalterische Abläufe durch den Einsatz geeigneter Softwarelösungen zu optimieren. Solche Lösungen bieten nicht nur die Möglichkeit, die Buchhaltung zu vereinfachen und zu automatisieren.
Eine der effektivsten Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung durch die CO2-Steuer ist die Investition in energetische Sanierungen. Durch verbesserte Dämmung, moderne Heizsysteme oder den Einsatz erneuerbarer Energien können Immobilienbesitzer den Energieverbrauch senken und so die CO2-Kosten reduzieren.
Die Bundesregierung unterstützt solche Maßnahmen durch erhöhte Fördermittel und die Möglichkeit, Sanierungskosten steuerlich abzusetzen. Programme der KfW oder des BAfA machen die Finanzierung attraktiver. Ab 2024 stehen zudem weitere Zuschüsse zur Verfügung, die speziell auf die Umrüstung auf klimafreundliche Heizsysteme abzielen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
Die neue BEG-Förderrichtlinie trat am 1. Januar 2024 in Kraft und enthält Fördermöglichkeiten für den Einbau von Heizsystemen, die auf erneuerbaren Energien basieren. Diese Förderungen umfassen sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Kredite, wobei die Grundförderung 30 % der förderfähigen Kosten beträgt. Diese kann durch verschiedene Boni auf bis zu 70 % erhöht werden.
Ergänzungskredit der KfW:
Wenn im Rahmen der BEG ein Zuschuss gewährt wird, kann zusätzlich ein Ergänzungskredit beantragt werden. Dieser kann dazu beitragen, die Finanzierung von größeren Projekten zu erleichtern. Der Kredit bietet sehr günstige Konditionen und kann bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit umfassen
Förderung von Heizungsoptimierungen:
Zuschüsse sind auch für Maßnahmen verfügbar, die nicht den vollständigen Austausch der Heizungsanlage erfordern, sondern auf die Optimierung bestehender Systeme abzielen. Dazu gehören der hydraulische Abgleich, der Austausch alter Heizungspumpen und die Verbesserung der Heizungsregelung. Diese Förderungen können von Immobilienverwaltungen genutzt werden, um die Betriebskosten zu senken und die Energieeffizienz in den verwalteten Objekten zu verbessern
Das seit 2020 geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt zusätzliche Vorschriften für den Einsatz von Heizsystemen und die Energieeffizienz von Gebäuden. Bis 2028 werden neue fossile Heizsysteme wie Öl- oder Gaskessel in vielen Fällen nicht mehr zulässig sein. Stattdessen fördert das GEG die Umstellung auf nachhaltige Lösungen wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen.
Die zunehmenden Herausforderungen durch die CO2-Steuer stellen eine wichtige Chance für Immobilienverwaltungen dar, nachhaltiger und effizienter zu werden. Angesichts der voraussichtlichen Steigerung der CO2-Steuer wird der Druck auf Immobilienverwalter, Investitionen in energieeffiziente Lösungen voranzutreiben, weiter zunehmen. Diese Investitionen sind nicht nur aus ökologischer Sicht sinnvoll, sondern können auch erhebliche finanzielle Vorteile bringen, indem sie langfristig Betriebskosten senken und den Wert der Immobilien steigern.
Die Implementierung nachhaltiger Technologien in Immobilien kann durch aktuelle und zukünftige Förderprogramme unterstützt werden, die finanzielle Erleichterungen bieten und so die Anfangsinvestitionen abfedern. Darüber hinaus erfordert die Integration der CO2-Steuer in die betrieblichen Abläufe – von der Buchhaltung bis zur Mieterkommunikation – eine ganzheitliche Betrachtungsweise und proaktive Managementansätze.
In diesem Kontext ist es für Immobilienverwaltungen unerlässlich, sich fortlaufend über gesetzliche Änderungen und neue Fördermöglichkeiten zu informieren und diese in ihre strategische Planung zu integrieren. Eine solche proaktive Herangehensweise ermöglicht es, den regulatorischen Anforderungen stets einen Schritt voraus zu sein und durch verbesserte Energieeffizienz und geringere Emissionswerte die Nachhaltigkeit und Attraktivität der verwalteten Immobilien zu erhöhen.
Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie, wie Sie den neuen Anforderungen gerecht werden können!